Am 19.10.2006 haben die Ministerpräsidenten der Länder die Einführung einer Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat für Internet-fähige Computer und Handys zum 01.01.2007 beschlossen. Das Moratorium hierzu endet am 31.12.2006. Die Konsequenz: Internetzugänge und Internetauftritte (Homepages) sind ab dem 01.01.2007 in Deutschland nur noch bei Zahlung einer Rundfunkgebühr legal. Ist so etwas gesund oder ist so etwas krank?
Ärztebund protestiert gegen GEZ-Gebühren für Praxiscomputer
KBV warnt vor der Einführung von GEZ-Gebühren für Praxiscomputer
Ärztekammer Berlin lehnt Rundfunkgebühren für Praxen-PCs strikt ab
Weitere Proteste und Informationen
 
Hintergrund-Informationen:
SPIEGEL ONLINE: GEZ
SPIEGEL ONLINE: Rundfunkgebühr
heise Newsticker: GEZ
heise Newsticker: Rundfunkgebühr
Telepolis: GEZ
Telepolis: Rundfunkgebühr
Golem IT-News: GEZ
Golem IT-News: Rundfunkgebühr
   
 
 
Viel schlimmer GEZ nimmer!
Vorsicht: Satire!
Die nachfolgenden Angaben für die Jahre 2009 bis 2032 sind Fiktion. Sie sind, wie es in der Natur der Satire liegt, deutlich überspitzt und fern der derzeitigen Realität. Und sie werden vermutlich nie Realität werden. Dazu sind sie einfach viel zu absurd. Sie sollen den Leser anregen, sich kritisch mit der aktuellen Situation auseinanderzusetzen und ein Gespür für mögliche Tendenzen zu entwickeln.

2007

Zusätzlich zur Rundfunk- und Fernsehgebühr für Geräte, deren Funktion der Rundfunk- und Fernsehempfang ist, wird eine Rundfunk- und Fernsehgebühr eingeführt für Geräte, deren Hauptfunktion dezidiert nicht der Rundfunk- und Fernsehempfang ist. Man beginnt mit Internet-fähigen Computern und Handys und einer Gebühr von 5,52 Euro pro Monat. Pro-Argument: Die öffentlich-rechtlichen Sender präsentieren sich im Internet. Die Contra-Argumente werden von den Verantwortlichen aus gutem Grund ignoriert.
 
2009
Die GEZ erhält zusätzlich zum Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter Zugriff auf die Kundendaten aller Provider in Deutschland einschließlich der Innternet-by-Call-Anbieter. Jeder, der über einen Internetzugang verfügt, ganz gleich ob analog, ISDN oder DSL, wird zur Kasse gebeten.
 
2010
Nachdem die GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") für Internet-fähige Computer und Handys (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") trotz ihrer lange und breit diskutierten Widersinnigkeit und gegen breiten Protest erfolgreich eingeführt worden ist und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Gelder einbrachte, wird die Gebühr auf 7,68 Euro angehoben und auf sämtliche Kommunikationsgeräte ausgeweitet, die über die Möglichkeit verfügen, eine Festnetznummer anzuwählen. Man argumentiert damit, dass immerhin jeder Besitzer eines Telefons zumindest die Möglichkeit hätte, sich durch einen Anruf bei den Sendeanstalten über deren Angebot zu informieren. Es hagelt einen Proteststurm, doch es siegt die politische Willkür.
 
2011
Der Kauf technischer Geräte ist nur noch unter Angabe der vor einem Jahr eingeführten lebenslangen persönlichen Identifikationsnummer möglich. Die Rundfunkgebühren werden angehoben, da sich die serverseitige Bandbreitennutzung als kostenintensiv herausgestellt hat und auch über zusätzliche Werbeeinnahmen nicht gedeckt wird.
 
2012
Die Sendeanstalten erweitern die Nutzung technischer Möglichkeiten: Sie erreichen, dass die GEZ Zugriff auf die Daten sämtlicher Käufer von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Computern, Handys und Telefonen erhält. Ist der Delinquent noch nicht in der Datenbank der GEZ erfasst, so wird er angeschrieben und erhält eine Abmahnung über 1024 Euro. Zudem erwirkt die GEZ bei der Bank des Käufers eine Einzugsermächtigung für dessen Konto. Es werden von nun an pauschal sämtliche Computerbesitzer zur Gebührenzahlung verpflichtet. Argument: Jeder könnte seinen Computer theoretisch auf irgendeine Weise verwenden, um irgendein Angebot der Sendeanstalten zu nutzen. Es wird überlegt, die Gebühr zu erweitern, da theoretisch die Sendeanstalten überall irgendetwas anbieten könnten, von dem theoretisch irgendjemand mit irgendeinem Gerät Gebrauch machen könnte, so dass er theoretisch zu veranlagen ist. Gerüchten zufolge gibt es Anfragen von einzelnen sogenannten Schurkenstaaten, dieses Überwachungsmodell zu lizenzieren.
 
2015
Die Sendeanstalten gründen einen Online-Verlag. Als erste Publikation erscheint das wöchentliche Online-Magazin "Tollhaus", da sich die Grundversorgung nicht nur auf audiovisuelle Medien beschränken könne. Per Gesetz werden Besitzer eines Internet-fähigen Computers oder Handys zur Gebührenabgabe von 3,18 Euro monatlich verpflichtet. Argument: Auch wenn sich kaum jemand für das Online-Magazin interessiert, so hat immerhin jeder mit Online-Zugang die Möglichkeit, es zu lesen, und hat daher Gebühren dafür zu entrichten. Um sich nicht mehr nur auf die traditionellen Rundfunkaufgaben und die Vereinnahmung neuer Techniken zur Gewinnabschöpfung zu beschränken, wird das Magazin zudem als Printmedium publiziert und bei der GEZ in Köln zur Mitnahme ausgelegt. Jeder, der technisch in der Lage ist, die GEZ aufzusuchen, um sich dort ein Exemplar mitzunehmen, ist zur Gebührenzahlung verpflichtet.
 
2018
Bestätigt durch den Erfolg des 2007 eingeführten Gebührensystems lassen die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten an etlichen Autobahnschildern Hinweistafeln mit Programminformationen anbringen. Die Maut-Gebühr wird um 5,52 Euro pro Monat angehoben, die an die Sendeanstalten abgegeben werden. Neben LKWs müssen nun auch PKWs diese Gebühr entrichten. Vorerst will man die Gebühr nur pro Fahrzeug erheben und nicht pro Insasse, auch wenn schon der Slogan kursiert "Gebühr pro Insasse bringt mehr Geld in Kasse". Zudem bemächtigen sich die Öffentlich-Rechtlichen des Stromnetzes und speisen einen vernachlässigbaren (und auch tatsächlich vom überwiegenden Teil der Verbraucher vernachlässigten) Teil ihres Angebotes ein. Jeder, der seinen Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht, muss eine monatliche GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") in Höhe von 6,78 Euro entrichten, es sei denn, er hat bereits ein im weitesten Sinne empfangstaugliches Gerät angemeldet (als solche gelten neben Telefonanlagen auch Haushaltsgeräte mit Display).
 
2020
Per Gesetz verpflichtet man alle Bürger, die ein Rundfunkgeschäft oder eine Einkaufszone betreten oder in die Nähe eines Computers oder Telefons kommen und dort das Angebot der Sendeanstalten nutzen könnten, eine monatliche Gebühr von 2,28 Euro zu entrichten. Von der Gebühr befreit sind nur jene Personen, die bereits die volle GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") von mittlerweile 48 Euro monatlich bezahlen. Zudem werden Aufzüge ab diesem Jahr mit Sendungen der ARD-Sendergemeinschaft beschallt, so dass ihre Nutzung von nun an kostenpflichtig ist. Es wird darüber debattiert, alle Bürger zum Kauf eines Rundfunkempfängers zu verpflichten und damit eine pauschale Gebührenpflicht zu legitimieren. Zudem muss jeder, der eine hellhörige Wohnung hat, GEZ-Abgaben (Synonym für "GEZ-Gebühr", siehe dort) entrichten, da er ja möglicherweise, wenn auch ungewollt, das Radio der Nachbarwohnung hören könnte. Die Verwendung von Ohropax als Gegenmaßnahme wird von der GEZ nicht als Argument gegen die gesonderte Gebührenerhebung akzeptiert. Die Qualität der Angebote ist in den vergangenen Jahren trotz zunehmender Ausgaben allerdings nicht mehr gestiegen, denn wenn man beliebig viel Geld einnehmen kann, dann gibt es keinen Grund mehr, damit zu wirtschaften und Qualität zu bieten. Kosteneffizienz ist ohnehin ein Fremdwort. Als weiteres Novum wird die GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") auch für Monitore, Lautsprecher und Kopfhörer veranschlagt, da diese zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots verwendet werden könnten.
 
2023
Da sich das 2007 eingeführte Gebührenmodell als sehr lukrativ erwiesen hat, beginnt man nun, von allen Bürgern, deren Haus an einer Straße gelegen ist, KFZ-Steuer zu fordern. Argument: Auch wenn sie kein Auto besitzen, so könnten sie doch theoretisch die Straße mit einem Auto nutzen. Zur Subventionierung der Deutschen Bahn wird zudem von allen Haushalten im Umkreis von 50 km um einen Bahnhof eine Gebühr eingefordert. Argument: Auch wer kein Interesse hat, mit der Bahn zu fahren, könnte deren Angebot theoretisch nutzen wollen. Im Gegenzug (Achtung: Wortspiel!) wird man in der Bahn nun mit den Programmen der ARD-Sendergemeinschaft beschallt, ob man will oder nicht. Zudem muss jeder Haushalt ein Ticket pro Jahr kaufen. Mit den dadurch erzielten zusätzlichen Einnahmen will man das Internetangebot der Deutschen Bahn finanzieren. Nach Auffassung der Deutschen Bahn sorge dies für Gerechtigkeit, da es ja auch Leute gebe, die nicht Bahn fahren.
 
2025
Nach erfolgreicher Ausdehnung der KFZ-Steuer wird ein Gesetz verabschiedet, das die bisher nur bei Nutzung fälligen TÜV- und AU-Gebühren durch eine pauschale TÜV- und AU-Gebühr für alle Haushalte ersetzt (von manchen auch als Steuer bezeichnet), selbst wenn sie kein KFZ besitzen. Argumentation: Im Durchschnitt besitzt jeder Haushalt ein Fahrzeug. In Haushalten, bei denen mehrere Familienmitglieder einen Führerschein haben, wird die Gebühr mehrfach fällig. Argument: Wer einen Führerschein besitzt, der kann auch ein eigenes Auto fahren. Zudem sind für die Bereithaltung von Elektrogeräten Stromgebühren an öffentlich-rechtliche Stromanbieter zu entrichten trotz freier Wahlmöglichkeit des Stromanbieters und unabhängig davon, ob diese Geräte überhaupt genutzt und ans Stromnetz angeschlossen werden. Die Telekom wird in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt. Besitzer eines Telefons müssen pauschal 5 Euro monatlich bezahlen für die mögliche Nutzung von Servicenummern wie z.B. für die Wettervorhersage oder die Lottozahlen - immerhin verfügen sie ja über die technische Voraussetzung, um diese Dienste theoretisch nutzen zu können.
 
2027
Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender festgestellt haben, dass ihnen ein Teil der Taubblinden als potentielle Gebührenzahler entgangen ist, beschließt man, das Pflastersteinrelief in mehreren Städten in Form von Programmhinweisen in Blindenschrift zu gestalten. Es wäre immerhin denkbar, dass dies von irgendwem wahrgenommen wird, von dem man ab dann ebenfalls Gebühren eintreiben kann. Es wird überlegt, die Gebühr gleich von allen Bürgern einzutreiben, auch wenn sie das Angebot nicht wahrnehmen bzw. die Fußgängerzonen nicht zu diesem Zweck betreten, denn das hat bereits mit der vor 20 Jahren für PCs eingeführten GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") gut funktioniert. Der Beschluss wird jedoch rückgängig gemacht aufgrund der Überlegung, dass es sowieso von niemandem bemerkt würde und der Aufwand größer wäre als die zu erwartenden Zusatzeinnahmen. Daher beschließt man, die Gebühren auch ohne entsprechendes Angebot einzufordern. Die Sendeanstalten geraten in die Kritik, als sie von den Anwohnern in der Umgebung der Funkhäuser Sonderabgaben fordern mit der Begründung, die in den sanitären Einrichtungen der Funkhäuser abgegebenen und als Heizgas nutzbaren Darmgase seien ein redaktionelles Nebenprodukt.
 
2028
Per Gesetz werden rückwirkend alle ab dem 01.01.1900 geborenen Personen dazu verpflichtet, ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres alleine aufgrund ihrer Existenz und der damit verbundenen Möglichkeit zur Nutzung des Senderangebotes die monatliche GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") in Höhe von 55,20 Euro zu bezahlen. Denn wer mit Augen und Ohren zur Welt kommt, könnte diese womöglich dazu verwenden, die Angebote der Anstalten zu nutzen. Berufstätigen wird der Betrag automatisch vom Gehalt abgezogen, Rentnern von der Rente. Später soll die Gebühr bereits ab dem Tag der Geburt veranschlagt werden, da bereits ab dann eine Nutzung des Programmangebotes denkbar ist. Investitionen ins Bildungssystem werden reduziert: Wer über weniger Bildung verfügt, stellt weniger Ansprüche an die Programmgestaltung. Die Gebühr für die seit dem Jahr 2015 publizierten Online-Magazine ist ab diesem Jahr von allen lebenden Personen zu entrichten. Basis der Argumentation: Wer lebt, der kann auch lesen lernen, der kann sich einen Computer mit Internetanschluss zulegen und die Magazine konsumieren. Wer dies nicht tut und es evtl. schlicht gar nicht will, ist selber schuld und auf Ignoranten kann keine Rücksicht genommen werden. Denn schließlich sind die Magazine so konkurrenzlos toll und unvergleichlich und ach so kostenintensiv, da müssen einfach pauschal alle potentiellen Konsumenten zur Kasse gebeten werden. Es wird überlegt, auch Angebote für Haustiere zu entwickeln. Zudem wird über die Einführung einer Gedankengebühr nachgedacht - immerhin sei es möglich, dass jemand mal über die Programmgestaltung nachdenke. Hierzu soll eine GedankenEinblickZentrale gegründet werden.
 
2031
Durch ein neues Gesetz zur generalisierten Gebührenerhebung werden sämtliche Bürger zur Abgabe von 22,98 Euro monatlich verpflichtet, die an Bäckereien, Trinkhallen und Museen ausgezahlt werden. Argument: Auch wenn man beim Vorbeigehen an einer Bäckerei kein Brötchen gekauft hat, so hätte man doch immerhin die Möglichkeit gehabt, das Angebot zu nutzen, und alleine das zählt. (Nein, selbstverständlich wird es diese Gebühr nicht geben - im Unterschied zu den öffentlich-rechtlichen Sendern fehlt Bäckereien und Trinkhallen die staatliche Lobby und sie müssen ihr Einkommen daher selber und ohne dubiose Tricksereien erwirtschaften.) Aus diesem Grund ist für das Abspielen einer CD oder DVD eine Abgabe an die GEZ (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") zu leisten, da Fernsehen und Radiohören als einzige Freizeitbeschäftigungen akzeptiert werden und man jeden Film auch durch das Fernsehen, jeden Song auch durch das Radio hätte konsumieren können.
 
2032
Die Sendeanstalten machen keine Anstalten mehr, irgendetwas zu senden, da ihre Aufgabe schon längst nicht mehr in der informellen Grundversorgung besteht - diese wird von Privatsendern seit Jahren besser und kostengünstiger bewerkstelligt -, sondern nur noch darin, einen Vorwand zur willkürlichen Gebührenerhebung zu bieten. Darüber hinaus hätten sie ja prinzipiell die Möglichkeit, eine Leistung zu erbringen, und alleine das muss bezahlt werden. Ein Teil der Regierungsaufgaben wird mittlerweile von der GEZ wahrgenommen, die u.a. das Steuerressort übernommen hat.
 


 

Jetzt GEZ zu weit...! Die Situation ist lächerlich. Und der Umstand, dass es überhaupt zu einer solchen diskussionswürdigen Situation gekommen ist, ist in gewisser Weise geradezu peinlich. Wie dreist und wie selbstherrlich kann eine Institution sein? Seit Jahren besteht die Möglichkeit, Angebote online per Micropayment zu vermarkten. Verlage tun dies mit Erfolg. Möchte man einen Artikel lesen, so erwirbt man gegen einen geringen Betrag das Recht, den Artikel online zu lesen bzw. auf seine Festplatte herunterzuladen. Die Kalkulation ist für die Verlage günstig, denn der für einen Artikel zu zahlende Betrag liegt zumeist deutlich über dem, was der Artikel anteilsmäßig beim Erwerb der gedruckten Zeitschrift am Kiosk kosten würde. Filme und Reportagen werden über Pay-per-View und Video-on-Demand vermarktet, ebenfalls schon seit Jahren und erfolgreich.
Und seit Jahren ist es üblich, dass Zeitungs- und Zeitschriftenverlage einen Teil ihres redaktionellen Programms zusätzlich zur Printausgabe online präsentieren. Als Werbemaßnahme. Ein Teil der Artikel ist kostenlos als Schnupperangebot, ein Teil ist kostenpflichtig. Das Modell funktioniert.
Anbieter wie YouTube.com bieten kostenlos die Möglichkeit, Videomaterial zu publizieren. Werbefinanziert. Es geht, man muss nur wollen. Statt dessen lassen sich die Öffentlich-Rechtlichen als "Free TV" bezeichnen, obschon die Nutzungsgebühren für manchen "Pay TV"-Sender deutlich kostengünstiger sind.
 
Irgendwann in den 1990er Jahren fingen auch die öffentlich-rechtlichen Sender an, sich im Internet zu präsentieren. Nett von ihnen, aber darum gebeten hat sie niemand. Zum Teil bieten sie auch Audio- und Videostreams. Ebenfalls nett, aber man wird dabei wohl kaum ernsthaft vom Auftrag der Grundversorgung reden wollen. Zumal man nicht vergessen darf, dass, würden alle derzeitigen Nutzer eines Rundfunk- oder Fernsehempfängers diese Online-Angebote breitflächig nutzen, die Server der Sendeanstalten zusammenbrechen würden, ganz zu schweigen davon, dass die derzeit verfügbaren Bandbreiten des Internets kaum ausreichen dürften und auch gar nicht dafür vorgesehen sind, primär für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Verfügung zu stehen. Und dass ein Video-Stream über ein Analog-Modem und selbst über ISDN kein wahres Vergnügen und alleine schon aufgrund der geringen Auflösung de facto nicht mit der Qualität bei Verwendung eines Fernsehempfängers vergleichbar ist (vielleicht sollte man die Internetangebote der ÖR daher einfach ignorieren, um zu demonstrieren, dass man sie nicht braucht und sie einen nicht interessieren).
Davon abgesehen hat laut einer Studie von 08/2006 (hier bzw. hier) ein Drittel aller Deutschen gar keinen Internetanschluss. 6 Prozent verfügen über einen Anschluss, nutzen diesen jedoch nicht. Ebenfalls noch gering ist die Zahl der Podcast-Nutzer. Laut einer Studie von 09/2004 (hier bzw. hier) dient der PC für die meisten Deutschen als Kommunikations- und Unterhaltungsmedium, nicht jedoch als Ersatz für ein TV-Gerät. Die Versorgungsrate mit Breitbandanschlüssen liegt in Deutschland bei unter 15% der Haushalte (ECTA) und über die Hälfte der Fläche kann derzeit nicht mit DSL versorgt werden (BMWi).
Der Audiostream von WDR5 wird übrigens nach 30 Minuten automatisch beendet - geht man dort also offenbar davon aus, dass niemand wirklich daran interessiert ist, sich eine Radiosendung über's Internet anzuhören? Durchaus verständlich.
Seit der zweiten Hälfte der 1990er wird eine GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") für das Internet diskutiert und angestrebt. Das Internet ist primär als interaktives Kommunikations- und Informationsmedium gedacht und seine Strukturen sind darauf ausgelegt. Es ist im Gegensatz zur Rundfunktechnik primär nicht auf die großflächige Grundversorgung mit Radio- und Fernsehstreams ausgelegt. Das Online-Angebot der Sender stellt zu einem Teil ein Abfallprodukt der eigentlichen redaktionellen Leistung dar und kann daher wohl keine separate Gebührenerhebung rechtfertigen. Das Online-Angebot stellt zudem im Vergleich zu den bisher im Internet vorhandenen Angeboten keine nennenswerte Bereicherung und damit keinen wirklichen Mehrwert dar.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben im Internet weder ein öffentliches Recht noch eine öffentliche Pflicht. Diese öffentliche Meinung belegen die öffentlichen Diskussionen und der öffentliche Protest.
 
Was schafft sich jemand an, der Radio hören möchte? Ganz klar: Einen Computer ohne Radio-Karte aber mit Internetanschluss. Und wenn man fernsehen möchte? Ebenfalls einen Computer ohne TV-Karte aber mit Internetanschluss. Oder? Schließlich kauft man sich ja auch ein Fahrrad, um damit einen Wohnwagen zu ziehen. Oder eine Mercedes-Limousine, um damit den Acker zu pflügen. Klar, die Möglichkeit zu einer derart zweckfremden und noch dazu absurden Verwendung ist immerhin gegeben. Hat man, wie es jemand formulierte, Anspruch auf Kindergeld, auch wenn man zwar keine Kinder, aber doch die Voraussetzungen zu deren Zeugung hat? Muss jemand GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") zahlen, wenn er zwar Kabelanschluss hat, aber kein Empfangsgerät? Muss also jemand die PC-GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") zahlen, wenn er zwar einen Internetanschluss, aber keinen Computer hat? Oder einen Computer mit integriertem Modem, jedoch keinen Internetzugang? Nun mag man sich fragen, warum soll jemand für einen Internetanschluss bezahlen, wenn er ihn gar nicht nutzt - ist das nicht widersinnig? Aber das ist genau der Punkt: Warum soll jemand für ein Angebot bezahlen, wenn er es gar nicht nutzt bzw. es bestenfalls dann sporadisch nutzt, solange es kostenlos ist, zumal es bessere kostenlose Alternativen zu diesem Angebot gibt? Es ist eine Sache, freiwillig für eine nicht genutzte Leistung etwas zu bezahlen. Und eine andere Sache, für ein ohne Aufforderung und ohne Auftrag erbrachtes und in Anbetracht vorhandener Alternativen durchaus verzichtbares Angebot zahlen zu müssen. Die Einforderung einer finanziellen Leistung ohne adäquate Gegenleistung (und vor allem ohne Auftrag) trägt stark parasitäre Züge. Sie erinnert an Schutzgelderpressung: "Wenn du mir regelmäßig eine Gebühr bezahlst, darfst du mein von dir gar nicht benötigtes Angebot nutzen, aber um die Zahlung kommst du ohnehin nicht umhin." Und doch, darum geht es noch nicht einmal. Es geht um die Erhebung einer Gebühr für ein fremdes Medium, das man sich zu Eigen gemacht hat in der Weise, in der es eben jeder tun kann, und das einem dennoch nicht gehört.
 
Es geht hierbei keineswegs gegen die GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") an sich, mit der ein z.T. qualitativ hochwertiges, kritisches, objektives und seriöses Programm finanziert wird. Es geht darum, dass es nicht rechtens sein kann, wenn die Öffentlich-Rechtlichen Deutschlands Zugang zum Internet besteuern.
 
Man kauft sich keine Laufschuhe, um Auto zu fahren. Und man wird nicht in die Pflicht genommen werden, KFZ-Steuer zu zahlen, nur weil man sich Laufschuhe gekauft hat. Das leuchtet ein. Den meisten Menschen jedenfalls. Manchen allerdings offensichtlich nicht. Warum sollte jemand Onlinegebühren zahlen, um etwas zu tun, das er mit dem dazu eigens erfundenen und angeschafften Gerät, einem Fernsehempfänger, in besserer Qualität und ohne Zusatzkosten tun kann? Warum sollte jemand angesichts des vielfältigen im Internet vorhandenen Informationsangebots Gebühren zahlen für die Informationen auf den Websites der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender? Viele der dort gebotenen Informationen kann er an anderer Stelle sogar kostenlos haben. Einschließlich einer digitalen Programmzeitung. Und wenn die Sender Informationen über sich ins Netz stellen möchten, sollen sie es tun - wie alle anderen Unternehmen auf eigene Kosten, die für eine Internetpräsenz nicht unerschwinglich sind. Darüber hinaus sollten sie den Anstand wahren und sich nicht Rechte anmaßen, die ihnen gar nicht zustehen.
 
In Deutschland sieht jeder Bürger im Durchschnitt über 3 Stunden täglich fern. Nimmt man an, dass Eltern und Kinder auch mal unterschiedliche Sendungen sehen, kann man zusammen wenigstens 5 Stunden rechnen. Die hierzu verfügbaren Zahlen variieren etwas. In guter SVCD-Qualität übertragen würde eine Stunde einer Fernsehsendung ein halbes Gigabyte beanspruchen. Macht pro Haushalt 75 Gigabyte im Monat, wenn alle Teilnehmer von ihrem durch die Gebührenzahlung erworbenen Recht Gebrauch machen und von nun an über das Internet fernsehen würden. Unter der Prämisse, dass eine schnelle DSL-Anbindung mit einer Flatrate vorhanden ist. Wer bisher auf die Flatrate verzichten konnte oder noch kein DSL hat, muss aufrüsten, will er für die PC-GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") einen Gegenwert erhalten. Außerdem muss er akzeptieren, dass er aufgrund eingeschränkter Bandbreiten seinen Internetzugang während des Fernsehgenusses kaum noch zu dessen eigentlichem Zweck wird nutzen können. Aber auch der Anbieterseite entstehen Kosten. Selbst preiswerte Hoster verlangen von ihren Kunden noch 50 Cent pro Gigabyte Traffic, erbrachte eine Recherche mittels Google. Dies bedeutet, dass die den Sendern entstehenden Kosten unter diesen Voraussetzungen mit rechnerisch 37,50 Euro pro Haushalt und Monat zu veranschlagen sind. Die neue Gebühr rechnet sich für ARD, ZDF und GEZ also nur, wenn wie bisher kaum jemand von ihrem Angebot tatsächlich Gebrauch macht. Andernfalls müsste die Gebühr zwangsläufig angehoben werden - was, wenn sie erst einmal legitimiert ist, auch keine unüberwindbare Schwierigkeit mehr darstellt. Faktisch wird die Gebühr somit also nicht zu einer Gebühr für die Nutzung des Senderangebots, sondern zu einer Gebühr für die Nutzung des Internets an sich. Die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland besteuern das Internet - irrwitzig in Anbetracht des Umstandes, dass die damit besteuerte Infrastruktur gar nicht die der Öffentlich-Rechtlichen ist und sie dort nicht mehr Rechte haben als jeder andere Internetnutzer auf der Welt. Aber wir wissen ja: "Alle Tiere sind gleich"...
 
Wer Interesse hat, Rundfunksendungen und damit auch die der öffentlich-rechtlichen Sender zu konsumieren, schafft sich einen zu diesem Zweck entwickelten und produzierten Rundfunkempfänger an. Wer gerne Fernsehsendungen sieht und gerne vergleicht, ob die dpa-Meldung von ARD und ZDF besser ist oder die dpa-Meldung eines Privatsenders, der legt sich einen Fernsehempfänger zu. So war das bisher. Das war Grundversorgung. Kochsendungen, Nachrichtenmagazine, Quizsendungen, Reportagen, Schlagerparaden, Seifenopern, Sportsendungen, Talkshows, Verbraucherjournale, Wirtschaftsjournale, Wissenschaftsmagazine, all das können die Privaten natürlich nicht in einer vergleichbaren Qualität bieten.
Wenn nun alleine für die Tatsache, dass man über einen Internetzugang verfügt und dass unter den mittlerweile über 100 Millionen Websites auch die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender vertreten sind, GEZ-Gebühren (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühren") erhoben werden dürfen, dann erscheint dies schon fast wie ein Akt staatlicher Willkür, wie man ihn üblicherweise von einem totalitären System erwarten würde, doch mit Sicherheit nicht in einem modernen demokratischen Rechtsstaat. Es erscheint wie die staatliche Sanktionierung eines raffgierigen Systems fern jeder rationalen Rechtfertigbarkeit. Es ist nicht rechtens. Also unrecht. Und unsinnig obendrein. Die Tatsache, dass die Gebühr vermindert ist, spielt dabei keine Rolle. Es geht nicht um die Höhe der Gebühr. Es geht um die Frage nach ihrer Rechtmäßigkeit. Bei einer unrechtmäßig erhobenen Gebühr ist deren Höhe nicht von Belang. Das Vertrauen der Bürger in eine sinnvolle und gerechte Gesetzgebung wird durch derartige Maßnahmen auf's Tiefste enttäuscht. Doch das ist offenbar irrelevant, solange der Rubel rollt. Wenn die Glaubwürdigkeit von Politik, Politikern und Gesetzgebung hierbei auf der Strecke bleibt, ist der Imageschaden demnach als Kollateralschaden hinzunehmen? Wer in diesem Land vom 01.01.2007 an das Internet nutzen möchte oder muss, sei es gewerblich oder privat, muss dafür eine Abgabe an die GEZ zahlen. Die eigene Homepage ist künftig nicht mehr so preiswert wie bisher, denn es kommen noch 5,52 Euro monatlich als Subventionierung für die Öffentlich-Rechtlichen hinzu. Ohne die GEZ geht im Internet bald gar nichts mehr. Das ist die freie Welt - die sinnfreie Welt. Haben Sie einen Laptop mit (W)LAN onboard? Verbinden Sie Ihren PDA hin und wieder mit Ihrem technisch Internet-tauglichen PC? Aha - und, schon GEZahlt? Pflichtbewusst einen Computer angeschafft für die Steuererklärung? Prima, jetzt bekommen Sie es heimGEZahlt. Von den neutralen Öffentlich-Rechtlichen im Rahmen der sachlich-neutralen Informationsgrundversorgung schon einen (kritischen oder objektiven) Kommentar bzw. Bericht hierzu gehört? Nein? Wie seltsam.
 
Eine Gebühr, die pauschal und vor allem willkürlich erhoben wird, kann nicht auf Verständnis beim Gebührenzahler stoßen. Eine Gebühr oder Steuer, die einmal per Gesetz festgelegt worden ist, wird bestehen bleiben. Weil einmal verabschiedete Gesetze erfahrungsgemäß bestehen bleiben. Daher:
W e h r e t   d e n   A n f ä n g e n !
 
98% der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag befragten Unternehmen planen nicht, PCs und Handys zur Nutzung von Rundfunk zu verwenden. 92% der Teilnehmer einer Online-Umfrage stehen einer Rundfunkgebühr für Computer und Handys (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") kritisch gegenüber. Dennoch maßen sich 16 Menschen in diesem Land an, als Vertreter des Volkes die von der Mehrheit in der nicht grundlos seit Jahren bestehenden Diskussion wiederholt und nachdrücklich als unsinnig analysierte und abgelehnte GEZ-Gebühr für Computer und unscharf definierte neuartige Empfangsgeräte (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") einzuführen. Nämlich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer. Und behaupten frech, damit den Willen der Mehrheit zu vertreten. Dreist, unverfroren, unverschämt, überheblich, arrogant, selbstherrlich. Der Umstand, dass dem Gesetz eine über ein Jahrzehnt währende Diskussion vorangegangen ist, lässt vermuten, dass man sich der Legitimation dieses Gesetzes wohl nie wirklich sicher gewesen ist. Übrigens, für das Jahr 2005 betrugen die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über 7 Milliarden Euro!
 
Unser marktwirtschaftliches System zeichnet sich durch das sogenannte Gebot von Angebot und Nachfrage aus. Und dem müssen sich im gewissem Maße auch die öffentlich-rechtlichen Sender stellen. Man kann nicht pauschal Geld verlangen für ein Angebot, für das beim überwiegenden Teil der Bevölkerung keine Nachfrage besteht und dessen Existenzberechtigung zudem in Zweifel gezogen werden muss. Das Metier der Sender ist das Senden. Hierfür sind Rundfunk- und Fernsehtechnik entwickelt worden. Diese sind in nahezu allen Haushalten vorhanden. Damit ist dem Zweck Genüge getan. Man kann sich nicht einfach überall breit machen und sagen "hier bin ich und weil ich eine staatliche Lobby habe, müsst ihr nun für mich bezahlen", wenn das "hier" bereits über Fernseh- und Rundfunktechnik realisiert ist. Technik, die einzig und alleine diesen Zweck erfüllt. Es muss akzeptiert werden, dass dies und nur dies der Zuständigkeitsbereich der Sender ist. Sie mögen sich auch im Internet präsentieren, das sei ihnen unbenommen, aber dann müssen sie dies über akzeptable Geschäftsmodelle finanzieren. Sie können sich nicht willkürlich in die Telefonschleife einklinken und dann den Anrufer zur Kasse bitten. Die Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet hat mit ihrer Aufgabe nur sehr bedingt zu tun.
 
Eine Reformierung des Rundfunkgebührensystems ist durchaus indiziert. Doch sie kann sich nicht dadurch ausdrücken, dass nun auch jene Geräte besteuert werden, die hinsichtlich ihrer primären Funktion gar nicht unter diese Gebührenverordnung fallen. Die Anpassung des Gebührensystems kann nicht lediglich darin bestehen, neue Medien zu besteuern.
Die Funktion eines Computers ist zweifellos vielfältig. Eines aber hat sich bis zum heutigen Tag nicht geändert: Will man ihn zum Fernsehen oder Radio hören nutzen, so benötigt man dazu eine entsprechende Erweiterung in Form einer TV- oder Radio-Karte. Punkt. Wer nur Videos bearbeiten will, verwendet eine Grabber-Karte ohne Tuner. Ein Computer, der nicht über eine TV- oder Radio-Karte verfügt, ist damit auch nicht geeignet, TV- und Radiosendungen zu empfangen. So wenig wie ein Toaster und eine Kaffeemaschine. Das Internetangebot der Sender ist auf deren eigenen Wunsch hin erfolgt und hat mit der Grundversorgung nicht viel zu tun.
 
Die Nutzung neuer Medien kann und darf sich nicht darauf beschränken, für sie ein Angebot zu schaffen, über dessen Wert und Nutzen sich ohnehin streiten ließe. Sie muss bedeuten, Techniken mit allen Möglichkeiten zu nutzen und nicht nur mit denen, die offenbar wegen der pauschalen Gebühr mehr Gewinn versprechen als die Vermarktung des tatsächlich vom Konsumenten angeforderten Materials. Wer diese Medien nutzt, der muss dies dementsprechend auch mit letzter Konsequenz tun. Technisch ist es schon lange machbar, Programmangebote nur gegen Bezahlung zu liefern ("Pay-per-View") und per Digital Rights Management zu schützen. Das würde der tatsächlich gegebenen Nachfrage entgegenkommen und, umgesetzt auch für Rundfunk (Digitalradio/DMB ab 2012) und Fernsehen (DVB-T), zugleich das Problem des Schwarzsehens aus der Welt schaffen. Wer sich für die nur im Internet realisierbaren Zusatzangebote der Sender interessiert (wozu gibt es eigentlich Videotext?), wird gerne einen Obulus dafür entrichten. Oder für die Angebote gegen Nennung seiner GEZ-Kundennummer kostenlos freigeschaltet werden.
Um dies umzusetzen, braucht man natürlich Mut. Doch es ist nicht mehr Mut als der, der beispielsweise nötig wäre, um sein Land vor der Weltöffentlichkeit zu blamieren, sein Volk für dumm zu verkaufen und das Bild des Rechtsstaates in Frage zu stellen und der Lächerlichkeit preiszugeben (wir erinnern uns: Kennzeichen der Demokratie sind sinnvolle Mehrheitsentscheidungen). Warum, wenn es hier um Recht geht und nicht um Profitgier, wird beispielsweise keine softwareseitige Filterung akzeptiert? Wer einen Fernseher hat und nur Privatsender oder nur DVDs sieht, muss bezahlen. Wer einen Internetanschluss nur für Recherche und Kommunikation nutzt, muss ebenfalls GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") bezahlen. Man gewinnt den Eindruck, dies sei das Rechtsempfinden der Öffentlich-Rechtlichen und ihrer Lobby. Durchaus fragwürdig. Weil ein geringer Prozentsatz der Internetnutzer sporadisch ein Angebot wahrnimmt, das die Welt nicht braucht, werden 100% der (potentiellen) Internetnutzer zur Kasse gebeten, um dieses Angebot zu finanzieren. Na, wenn das mal nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat...
 
Wo es an mündigen Politikern mangelt, da ist der mündige Bürger gefragt.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (®)
 
Sinn und Berechtigung der Rundfunkgebühr für Rundfunk- und Fernsehempfänger werden von den meisten Bürgern sicher nicht in Zweifel gezogen, sondern finden breite Akzeptanz. Eine Ausweitung durch eine dehnbare Definition auf ein zweckfremdes Medium, das nicht für die Nutzung von Rundfunk und Fernsehen etabliert wurde, ist hingegen ausserordentlich fragwürdig. Daher ist es dringend notwendig, sich gegen dieses absurde Vorhaben zur Wehr zu setzen, ehe es zu spät ist (dass dies überhaupt notwendig ist, ist schon traurig genug). Dies ist z.B. möglich über den Verwaltungsgerichtsweg. Und über Beschwerden bei den verantwortlichen Politikern.
 
 
 
URLs für Beschwerden an die Ministerpräsidenten der Länder gegen die Einführung einer Mediengebühr für PCs:
 
Baden-Württemberg
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Ministerpraesident/95777.html
http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/
http://www.guenther-oettinger.de/

Bayern
http://www.bayern.de/Politik/Staatskanzlei/Ministerpraesident/
http://www.stoiber.de/

Berlin
http://www.klauswowereit.de/

Brandenburg
http://www.brandenburg.de/cms/list.php?page=stk_site_home_site&_siteid=3
http://www.matthias-platzeck.de/

Bremen
http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=2407739&_hauptid=551437&_subid=635661
http://www.jens-boehrnsen.de/

Hamburg
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/senatskanzlei/start.html
http://www.ole-von-beust.de/

Hessen
http://www.stk.hessen.de/
http://www.roland-koch.de/

Mecklenburg-Vorpommern
http://www.mv-regierung.de/cgi-bin/resour?stk/pages/vita.htm

Niedersachsen
http://www.stk.niedersachsen.de/master/C1509494_N14679_L20_D0_I484.html
http://www.christian-wulff.de/

Nordrhein-Westfalen
http://www.juergen-ruettgers.de/
http://ruettgers.cdu-nrw.de/

Rheinland-Pfalz
http://www.stk.rlp.de/stk/broker?uMen=f27700c0-e9c7-d7fa-6d78-75f965297725
http://www.kurt-beck.de/

Saarland
http://www.staatskanzlei.saarland.de/
http://www.cdu-saar.de/content/persons/7748.htm

Sachsen
http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerpraesident/
http://www.georg-milbradt.de/

Sachsen-Anhalt
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=5323

Schleswig-Holstein
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/StK/Information/Ministerpraesident/portraet__carstensen.html
http://www.peter-harry.de/

Thüringen
http://www.thueringen.de/de/politisch/ministerpraesident/vita/
http://www.d-althaus.de/

 
 
 
Auswahl bisheriger Beschwerden gegen die neue Mediengebühr, weitere Informationen:
 
Rundfunkjuristen, Politiker und die EU-Kommision zum Thema "Internet-Rundfunkgebühr"
Das Internet wird gebührenpflichtig!
Offener Brief an die Ministerpräsidenten
Aufruf gegen PC-GEZ
GEZ-Unsinn
Nein zur PC-Gebühr
Abschaffung der Zwangsgebühren
Nie wieder Rundfunkgebühren
Über Gebühr
Umfrage zu Rundfunkgebühren auf PCs
Der Unsinn der Computergebühr
Rundfunkgebührenzahler.de
PC-Protest
Gebühren-Igel
GEZ-Protest
PC-Gebühr
Gebühren-STOP
Gewerbetreibende gegen GEZ
GEZ-Gebühren für Computer
GEZ - verfassungswidrig?
Klagemöglichkeiten gegen die GEZ-Gebühr
Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat eine Verfassungsbeschwerde angestregt
Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ) setzt als Nachfolger der VRGZ die Verfassungsbeschwerde fort
Widerspruch oder Klage gegen den GEZ-Gebührenbescheid für "neuartige Rundfunkgeräte" wegen Verfassungswidrigkeit
GEZ-Anmeldung "neuartiger Rundfunkgeräte" in Eigeninitiative bei gleichzeitiger Abwehr der Zahlungspflicht
GEZ-Zahlung für "neuartige Rundfunkgeräte" unter Vorbehalt, Widerspruch oder Klage gegen den Gebührenbescheid
BigBrotherAward Lifetime 2003: GEZ
Bitkom fordert niedrigere Rundfunkgebühren
Bitkom: GEZ-Gebühren müssen runter - Medienabgabe für alle
GEZ will Freiberufler und Selbstständige stärker kontrollieren
GEZ will sich Freiberufler und Selbstständige vorknöpfen
GEZ mahnt Bildungsportal wegen falscher Wortwahl ab
GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
IT-Verband erneuert Kritik an geplanter Erweiterung der GEZ-Befugnisse
Bitkom kritisiert GEZ-Pläne
 
 
 
Eine Reform der Rundfunkfinanzierung wird gefordert von:
 
Bundesverband Automatenunternehmer (BA)
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW)
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Bundesverband Druck und Medien (BVDM)
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM)
Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT)
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Deutscher Bauernverband (DBV)
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Deutscher Multimedia Verband (DMMV)
Deutscher ReiseVerband (DRV)
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
Hotelverband Deutschland (IHA)
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD)
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
 
 
 
Banner zum Verlinken auf diese Seite:

Unter jeder Grafik gibt es drei Links, jeweils mit einem anderen Grafikformat (GIF, JPG, PNG). Einfach die entsprechende Codezeile in die eigene Website einbauen.


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/jetzt_gez_zu_weit_150x80.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/jetzt_gez_zu_weit_150x80.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/jetzt_gez_zu_weit_150x80.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/jetzt_gez_zu_weit_390x60.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/jetzt_gez_zu_weit_390x60.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/jetzt_gez_zu_weit_390x60.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/viel_schlimmer_gez_nimmer_468x60.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/viel_schlimmer_gez_nimmer_468x60.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/viel_schlimmer_gez_nimmer_468x60.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/viel_schlimmer_gez_nimmer_125x125.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/viel_schlimmer_gez_nimmer_125x125.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/viel_schlimmer_gez_nimmer_125x125.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_180x60.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_180x60.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_180x60.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_390x60.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_390x60.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_390x60.jpg"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_400x40.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_400x40.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/gegen-das-abgezocke_400x40.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_180x60.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_180x60.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_180x60.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_390x60.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_390x60.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_390x60.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_400x40.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_400x40.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/stoppt-das-abgezocke_400x40.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/initiative_125x125.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/initiative_125x125.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/initiative_125x125.png"></a>


<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/kampagne_125x125.gif"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/kampagne_125x125.jpg"></a>
<a href="http://www.gegen-das-abgezocke.de/"><img src="http://www.gegen-das-abgezocke.de/kampagne_125x125.png"></a>





Impressum:
Björn H. Gemein
Alter Postweg 9
54662 Speicher
initiative@gegen-das-abgezocke.de
kampagne@gegen-das-abgezocke.de

Hiermit weise ich darauf hin, dass ich auf den Inhalt der verlinkten Websites keinen Einfluss habe. (30.11.2006)