Am 19.10.2006 haben die
Ministerpräsidenten der Länder
die Einführung einer Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat
für Internet-fähige Computer und Handys zum 01.01.2007
beschlossen.
Das Moratorium hierzu endet am 31.12.2006. Die Konsequenz: Internetzugänge
und Internetauftritte (Homepages) sind ab dem 01.01.2007 in Deutschland nur
noch bei Zahlung einer Rundfunkgebühr legal. Ist so etwas gesund oder ist
so etwas krank?
Ärztebund protestiert gegen GEZ-Gebühren für Praxiscomputer
KBV warnt vor der Einführung von GEZ-Gebühren für Praxiscomputer
Ärztekammer Berlin lehnt Rundfunkgebühren für Praxen-PCs strikt ab
Weitere Proteste und Informationen
Hintergrund-Informationen:
SPIEGEL ONLINE: GEZ
SPIEGEL ONLINE: Rundfunkgebühr
heise Newsticker: GEZ
heise Newsticker: Rundfunkgebühr
Telepolis: GEZ
Telepolis: Rundfunkgebühr
Golem
IT-News: GEZ
Golem
IT-News: Rundfunkgebühr
Viel schlimmer GEZ nimmer!
Vorsicht: Satire!
Die nachfolgenden Angaben für
die Jahre 2009 bis 2032 sind Fiktion. Sie sind, wie es in der Natur der
Satire liegt, deutlich überspitzt und fern der derzeitigen Realität.
Und sie werden vermutlich nie Realität werden. Dazu sind sie einfach viel
zu absurd. Sie sollen den Leser anregen, sich kritisch mit der aktuellen
Situation auseinanderzusetzen und ein Gespür für mögliche Tendenzen zu
entwickeln.
2007
Zusätzlich zur Rundfunk- und
Fernsehgebühr für Geräte, deren Funktion der Rundfunk- und Fernsehempfang
ist, wird eine Rundfunk- und Fernsehgebühr eingeführt für Geräte, deren
Hauptfunktion dezidiert nicht der Rundfunk- und Fernsehempfang ist. Man
beginnt mit Internet-fähigen Computern und Handys und einer Gebühr von
5,52 Euro pro Monat. Pro-Argument: Die öffentlich-rechtlichen Sender
präsentieren sich im Internet. Die Contra-Argumente werden von den
Verantwortlichen aus gutem Grund ignoriert.
2009
Die
GEZ erhält zusätzlich zum Zugriff auf die Daten
der Einwohnermeldeämter Zugriff auf die Kundendaten aller Provider in
Deutschland einschließlich der Innternet-by-Call-Anbieter. Jeder, der über
einen Internetzugang verfügt, ganz gleich ob analog, ISDN oder DSL, wird
zur Kasse gebeten.
2010
Nachdem die GEZ-Gebühr
(Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") für Internet-fähige Computer
und Handys (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige
Rundfunkempfangsgeräte") trotz ihrer lange und breit diskutierten Widersinnigkeit
und gegen breiten Protest erfolgreich eingeführt worden ist und den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Gelder einbrachte, wird
die Gebühr auf 7,68 Euro angehoben und auf sämtliche Kommunikationsgeräte
ausgeweitet, die über die Möglichkeit verfügen, eine Festnetznummer anzuwählen.
Man argumentiert damit, dass immerhin jeder Besitzer eines Telefons zumindest die
Möglichkeit hätte, sich durch einen Anruf bei den Sendeanstalten über deren
Angebot zu informieren. Es hagelt einen Proteststurm, doch es siegt die
politische Willkür.
2011
Der Kauf technischer Geräte ist nur
noch unter Angabe der vor einem Jahr eingeführten lebenslangen persönlichen
Identifikationsnummer möglich. Die Rundfunkgebühren werden angehoben, da sich
die serverseitige Bandbreitennutzung als kostenintensiv herausgestellt hat
und auch über zusätzliche Werbeeinnahmen nicht gedeckt wird.
2012
Die Sendeanstalten erweitern die
Nutzung technischer Möglichkeiten: Sie erreichen, dass die GEZ Zugriff auf
die Daten sämtlicher Käufer von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Computern,
Handys und Telefonen erhält. Ist der Delinquent noch nicht in der Datenbank
der GEZ erfasst, so wird er angeschrieben und erhält eine Abmahnung über 1024
Euro. Zudem erwirkt die GEZ bei der Bank des Käufers eine Einzugsermächtigung
für dessen Konto. Es werden von nun an pauschal sämtliche Computerbesitzer
zur Gebührenzahlung verpflichtet. Argument: Jeder könnte seinen Computer
theoretisch auf irgendeine Weise verwenden, um irgendein Angebot der
Sendeanstalten zu nutzen. Es wird überlegt, die Gebühr zu erweitern, da
theoretisch die Sendeanstalten überall irgendetwas anbieten könnten, von dem
theoretisch irgendjemand mit irgendeinem Gerät Gebrauch machen könnte, so dass
er theoretisch zu veranlagen ist. Gerüchten zufolge gibt es Anfragen von
einzelnen sogenannten Schurkenstaaten, dieses Überwachungsmodell zu lizenzieren.
2015
Die Sendeanstalten gründen einen
Online-Verlag. Als erste Publikation erscheint das wöchentliche
Online-Magazin "Tollhaus", da sich die Grundversorgung nicht nur auf
audiovisuelle Medien beschränken könne. Per Gesetz werden Besitzer eines
Internet-fähigen Computers oder Handys zur Gebührenabgabe von 3,18 Euro
monatlich verpflichtet. Argument: Auch wenn sich kaum jemand für das
Online-Magazin interessiert, so hat immerhin jeder mit Online-Zugang
die Möglichkeit, es zu lesen, und hat daher Gebühren dafür zu entrichten.
Um sich nicht mehr nur auf die traditionellen Rundfunkaufgaben und die
Vereinnahmung neuer Techniken zur Gewinnabschöpfung zu beschränken, wird
das Magazin zudem als Printmedium publiziert und bei der GEZ in Köln zur
Mitnahme ausgelegt. Jeder, der technisch in der Lage ist, die GEZ
aufzusuchen, um sich dort ein Exemplar mitzunehmen, ist zur
Gebührenzahlung verpflichtet.
2018
Bestätigt durch den Erfolg des
2007 eingeführten Gebührensystems lassen die öffentlich-rechtlichen
Rundfunk- und Fernsehanstalten an etlichen Autobahnschildern
Hinweistafeln mit Programminformationen anbringen. Die
Maut-Gebühr wird um 5,52 Euro pro Monat angehoben, die an die
Sendeanstalten abgegeben werden. Neben LKWs müssen nun auch PKWs diese
Gebühr entrichten. Vorerst will man die Gebühr nur pro Fahrzeug erheben
und nicht pro Insasse, auch wenn schon der Slogan kursiert "Gebühr pro
Insasse bringt mehr Geld in Kasse". Zudem bemächtigen sich die
Öffentlich-Rechtlichen des Stromnetzes und speisen einen
vernachlässigbaren (und auch tatsächlich vom überwiegenden Teil der
Verbraucher vernachlässigten) Teil ihres Angebotes ein. Jeder, der seinen
Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht, muss eine monatliche
GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") in Höhe von 6,78 Euro
entrichten, es sei denn, er hat bereits ein im weitesten Sinne
empfangstaugliches Gerät angemeldet (als solche gelten neben Telefonanlagen
auch Haushaltsgeräte mit Display).
2020
Per Gesetz verpflichtet man alle
Bürger, die ein Rundfunkgeschäft oder eine Einkaufszone betreten oder in die
Nähe eines Computers oder Telefons kommen und dort das Angebot der
Sendeanstalten nutzen könnten, eine monatliche Gebühr von 2,28 Euro zu
entrichten. Von der Gebühr befreit sind nur jene Personen, die bereits
die volle GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") von
mittlerweile 48 Euro monatlich bezahlen.
Zudem werden Aufzüge ab diesem Jahr mit Sendungen der ARD-Sendergemeinschaft
beschallt, so dass ihre Nutzung von nun an kostenpflichtig ist. Es wird
darüber debattiert, alle Bürger zum Kauf eines Rundfunkempfängers zu
verpflichten und damit eine pauschale Gebührenpflicht zu legitimieren.
Zudem muss jeder, der eine hellhörige Wohnung hat, GEZ-Abgaben (Synonym für
"GEZ-Gebühr", siehe dort) entrichten, da er ja möglicherweise, wenn auch
ungewollt, das Radio der Nachbarwohnung hören könnte. Die Verwendung von
Ohropax als Gegenmaßnahme wird von der GEZ nicht als Argument gegen die
gesonderte Gebührenerhebung akzeptiert. Die Qualität der Angebote ist in
den vergangenen Jahren trotz zunehmender Ausgaben allerdings nicht mehr
gestiegen, denn wenn man beliebig viel Geld einnehmen kann, dann gibt es
keinen Grund mehr, damit zu wirtschaften und Qualität zu bieten.
Kosteneffizienz ist ohnehin ein Fremdwort. Als weiteres Novum wird die
GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") auch für Monitore,
Lautsprecher und Kopfhörer veranschlagt, da diese zur Nutzung des
öffentlich-rechtlichen Programmangebots verwendet werden könnten.
2023
Da sich das 2007 eingeführte
Gebührenmodell als sehr lukrativ erwiesen hat, beginnt man nun, von allen
Bürgern, deren Haus an einer Straße gelegen ist, KFZ-Steuer zu fordern.
Argument: Auch wenn sie kein Auto besitzen, so könnten sie doch
theoretisch die Straße mit einem Auto nutzen. Zur Subventionierung der
Deutschen Bahn wird zudem von allen Haushalten im Umkreis von 50 km um
einen Bahnhof eine Gebühr eingefordert. Argument: Auch wer kein Interesse
hat, mit der Bahn zu fahren, könnte deren Angebot theoretisch nutzen wollen.
Im Gegenzug (Achtung: Wortspiel!) wird man in der Bahn nun mit den
Programmen der ARD-Sendergemeinschaft beschallt, ob man will oder nicht.
Zudem muss jeder Haushalt ein Ticket pro Jahr kaufen. Mit den dadurch
erzielten zusätzlichen Einnahmen will man das Internetangebot der
Deutschen Bahn finanzieren. Nach Auffassung der Deutschen Bahn sorge dies
für Gerechtigkeit, da es ja auch Leute gebe, die nicht Bahn fahren.
2025
Nach erfolgreicher Ausdehnung der
KFZ-Steuer wird ein Gesetz verabschiedet, das die bisher nur bei Nutzung
fälligen TÜV- und AU-Gebühren durch eine pauschale TÜV- und AU-Gebühr für
alle Haushalte ersetzt (von manchen auch als Steuer bezeichnet), selbst wenn
sie kein KFZ besitzen. Argumentation: Im Durchschnitt besitzt jeder
Haushalt ein Fahrzeug. In Haushalten, bei denen mehrere Familienmitglieder
einen Führerschein haben, wird die Gebühr mehrfach fällig. Argument: Wer
einen Führerschein besitzt, der kann auch ein eigenes Auto fahren. Zudem
sind für die Bereithaltung von Elektrogeräten Stromgebühren an öffentlich-rechtliche
Stromanbieter zu entrichten trotz freier Wahlmöglichkeit des Stromanbieters
und unabhängig davon, ob diese Geräte überhaupt genutzt und ans Stromnetz
angeschlossen werden. Die Telekom wird in eine öffentlich-rechtliche Anstalt
umgewandelt. Besitzer eines Telefons müssen pauschal 5 Euro monatlich
bezahlen für die mögliche Nutzung von Servicenummern wie z.B. für die
Wettervorhersage oder die Lottozahlen - immerhin verfügen sie ja über die
technische Voraussetzung, um diese Dienste theoretisch nutzen zu können.
2027
Nachdem die öffentlich-rechtlichen
Sender festgestellt haben, dass ihnen ein Teil der Taubblinden als potentielle
Gebührenzahler entgangen ist, beschließt man, das Pflastersteinrelief in
mehreren Städten in Form von Programmhinweisen in Blindenschrift zu gestalten.
Es wäre immerhin denkbar, dass dies von irgendwem wahrgenommen wird, von dem
man ab dann ebenfalls Gebühren eintreiben kann. Es wird überlegt, die Gebühr
gleich von allen Bürgern einzutreiben, auch wenn sie das Angebot nicht
wahrnehmen bzw. die Fußgängerzonen nicht zu diesem Zweck betreten, denn
das hat bereits mit der vor 20 Jahren für PCs eingeführten GEZ-Gebühr (Synonym
für "gesetzliche Rundfunkgebühr") gut funktioniert. Der Beschluss wird jedoch
rückgängig gemacht aufgrund der Überlegung, dass es sowieso von niemandem
bemerkt würde und der Aufwand größer wäre als die zu erwartenden Zusatzeinnahmen.
Daher beschließt man, die Gebühren auch ohne entsprechendes Angebot einzufordern.
Die Sendeanstalten geraten in die Kritik, als sie von den Anwohnern in der
Umgebung der Funkhäuser Sonderabgaben fordern mit der Begründung, die in den
sanitären Einrichtungen der Funkhäuser abgegebenen und als Heizgas nutzbaren
Darmgase seien ein redaktionelles Nebenprodukt.
2028
Per Gesetz werden rückwirkend alle ab dem
01.01.1900 geborenen Personen dazu verpflichtet, ab Vollendung ihres 16.
Lebensjahres alleine aufgrund ihrer Existenz und der damit verbundenen Möglichkeit
zur Nutzung des Senderangebotes die monatliche GEZ-Gebühr (Synonym für
"gesetzliche Rundfunkgebühr") in Höhe von 55,20 Euro zu bezahlen. Denn wer mit
Augen und Ohren zur Welt kommt, könnte diese womöglich dazu verwenden, die
Angebote der Anstalten zu nutzen. Berufstätigen wird der Betrag automatisch vom
Gehalt abgezogen, Rentnern von der Rente. Später soll die Gebühr bereits ab dem
Tag der Geburt veranschlagt werden, da bereits ab dann eine Nutzung des
Programmangebotes denkbar ist. Investitionen ins Bildungssystem werden
reduziert: Wer über weniger Bildung verfügt, stellt weniger Ansprüche an die
Programmgestaltung. Die Gebühr für die seit dem Jahr 2015 publizierten
Online-Magazine ist ab diesem Jahr von allen lebenden Personen zu entrichten. Basis
der Argumentation: Wer lebt, der kann auch lesen lernen, der kann sich einen
Computer mit Internetanschluss zulegen und die Magazine konsumieren. Wer dies nicht
tut und es evtl. schlicht gar nicht will, ist selber schuld und auf Ignoranten kann
keine Rücksicht genommen werden. Denn schließlich sind die Magazine so konkurrenzlos
toll und unvergleichlich und ach so kostenintensiv, da müssen einfach pauschal alle
potentiellen Konsumenten zur Kasse gebeten werden. Es wird überlegt, auch Angebote
für Haustiere zu entwickeln. Zudem wird über die Einführung einer Gedankengebühr
nachgedacht - immerhin sei es möglich, dass jemand mal über die Programmgestaltung
nachdenke. Hierzu soll eine GedankenEinblickZentrale gegründet werden.
2031
Durch ein neues Gesetz zur generalisierten
Gebührenerhebung werden sämtliche Bürger zur Abgabe von 22,98 Euro monatlich
verpflichtet, die an Bäckereien, Trinkhallen und Museen ausgezahlt werden. Argument:
Auch wenn man beim Vorbeigehen an einer Bäckerei kein Brötchen gekauft hat, so hätte
man doch immerhin die Möglichkeit gehabt, das Angebot zu nutzen, und alleine das
zählt. (Nein, selbstverständlich wird es diese Gebühr nicht geben - im Unterschied zu
den öffentlich-rechtlichen Sendern fehlt Bäckereien und Trinkhallen die staatliche
Lobby und sie müssen ihr Einkommen daher selber und ohne dubiose Tricksereien
erwirtschaften.) Aus diesem Grund ist für das Abspielen einer CD oder DVD eine Abgabe
an die GEZ (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") zu leisten, da Fernsehen und
Radiohören als einzige Freizeitbeschäftigungen akzeptiert werden und man jeden Film
auch durch das Fernsehen, jeden Song auch durch das Radio hätte konsumieren können.
2032
Die Sendeanstalten machen keine Anstalten
mehr, irgendetwas zu senden, da ihre Aufgabe schon längst nicht mehr in der
informellen Grundversorgung besteht - diese wird von Privatsendern seit Jahren besser
und kostengünstiger bewerkstelligt -, sondern nur noch darin, einen Vorwand zur
willkürlichen Gebührenerhebung zu bieten. Darüber hinaus hätten sie ja prinzipiell
die Möglichkeit, eine Leistung zu erbringen, und alleine das muss bezahlt werden.
Ein Teil der Regierungsaufgaben wird mittlerweile von der GEZ wahrgenommen, die u.a.
das Steuerressort übernommen hat.
Jetzt GEZ zu weit...! Die Situation ist
lächerlich. Und der Umstand, dass es überhaupt zu einer solchen diskussionswürdigen
Situation gekommen ist, ist in gewisser Weise geradezu peinlich. Wie dreist und wie
selbstherrlich kann eine Institution sein? Seit Jahren besteht die Möglichkeit,
Angebote online per Micropayment zu vermarkten. Verlage tun dies mit Erfolg. Möchte
man einen Artikel lesen, so erwirbt man gegen einen geringen Betrag das Recht, den
Artikel online zu lesen bzw. auf seine Festplatte herunterzuladen. Die Kalkulation
ist für die Verlage günstig, denn der für einen Artikel zu zahlende Betrag liegt
zumeist deutlich über dem, was der Artikel anteilsmäßig beim Erwerb der gedruckten
Zeitschrift am Kiosk kosten würde. Filme und Reportagen werden über Pay-per-View
und Video-on-Demand vermarktet, ebenfalls schon seit Jahren und erfolgreich.
Und seit Jahren ist es üblich, dass Zeitungs-
und Zeitschriftenverlage einen Teil ihres redaktionellen Programms zusätzlich zur
Printausgabe online präsentieren. Als Werbemaßnahme. Ein Teil der Artikel ist kostenlos
als Schnupperangebot, ein Teil ist kostenpflichtig. Das Modell funktioniert.
Anbieter wie YouTube.com bieten kostenlos die
Möglichkeit, Videomaterial zu publizieren. Werbefinanziert. Es geht, man muss nur wollen. Statt dessen lassen sich die
Öffentlich-Rechtlichen als "Free TV" bezeichnen, obschon die Nutzungsgebühren für
manchen "Pay TV"-Sender deutlich kostengünstiger sind.
Irgendwann in den 1990er Jahren fingen auch
die öffentlich-rechtlichen Sender an, sich im Internet zu präsentieren. Nett von ihnen,
aber darum gebeten hat sie niemand. Zum Teil bieten sie auch Audio- und Videostreams.
Ebenfalls nett, aber man wird dabei wohl kaum ernsthaft vom Auftrag der Grundversorgung
reden wollen. Zumal man nicht vergessen darf, dass, würden alle derzeitigen Nutzer eines
Rundfunk- oder Fernsehempfängers diese Online-Angebote breitflächig nutzen, die Server
der Sendeanstalten zusammenbrechen würden, ganz zu schweigen davon, dass die derzeit
verfügbaren Bandbreiten des Internets kaum ausreichen dürften und auch gar nicht dafür
vorgesehen sind, primär für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Verfügung zu stehen.
Und dass ein Video-Stream über ein Analog-Modem und selbst über ISDN kein wahres
Vergnügen und alleine schon aufgrund der geringen Auflösung de facto nicht mit der
Qualität bei Verwendung eines Fernsehempfängers vergleichbar ist (vielleicht sollte man
die Internetangebote der ÖR daher einfach ignorieren, um zu demonstrieren, dass man sie
nicht braucht und sie einen nicht interessieren).
Davon abgesehen hat laut einer Studie von 08/2006
(hier bzw. hier) ein Drittel aller
Deutschen gar keinen Internetanschluss. 6 Prozent verfügen über einen Anschluss, nutzen
diesen jedoch nicht. Ebenfalls noch gering ist die Zahl der Podcast-Nutzer. Laut einer
Studie von 09/2004 (hier bzw. hier)
dient der PC für die meisten Deutschen als Kommunikations- und Unterhaltungsmedium, nicht
jedoch als Ersatz für ein TV-Gerät. Die Versorgungsrate mit Breitbandanschlüssen liegt
in Deutschland bei unter 15% der Haushalte (ECTA)
und über die Hälfte der Fläche kann derzeit nicht mit DSL versorgt werden (BMWi).
Der Audiostream von WDR5 wird übrigens nach 30
Minuten automatisch beendet - geht man dort also offenbar davon aus, dass niemand wirklich
daran interessiert ist, sich eine Radiosendung über's Internet anzuhören? Durchaus
verständlich.
Seit der zweiten Hälfte der 1990er wird eine
GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") für das Internet diskutiert und
angestrebt. Das Internet ist primär als interaktives Kommunikations- und
Informationsmedium gedacht und seine Strukturen sind darauf ausgelegt. Es ist im
Gegensatz zur Rundfunktechnik primär nicht auf die großflächige Grundversorgung mit
Radio- und Fernsehstreams ausgelegt. Das Online-Angebot der Sender stellt zu einem
Teil ein Abfallprodukt der eigentlichen redaktionellen Leistung dar und kann daher
wohl keine separate Gebührenerhebung rechtfertigen. Das Online-Angebot stellt zudem im
Vergleich zu den bisher im Internet vorhandenen Angeboten keine nennenswerte Bereicherung und
damit keinen wirklichen Mehrwert dar.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben im Internet weder
ein öffentliches Recht noch eine öffentliche Pflicht. Diese öffentliche Meinung belegen die
öffentlichen Diskussionen und der öffentliche Protest.
Was schafft sich jemand an, der Radio hören möchte?
Ganz klar: Einen Computer ohne Radio-Karte aber mit Internetanschluss. Und wenn man fernsehen
möchte? Ebenfalls einen Computer ohne TV-Karte aber mit Internetanschluss. Oder? Schließlich
kauft man sich ja auch ein Fahrrad, um damit einen Wohnwagen zu ziehen. Oder eine
Mercedes-Limousine, um damit den Acker zu pflügen. Klar, die Möglichkeit zu einer derart
zweckfremden und noch dazu absurden Verwendung ist immerhin gegeben. Hat man, wie es jemand
formulierte, Anspruch auf Kindergeld, auch wenn man zwar keine Kinder, aber doch die
Voraussetzungen zu deren Zeugung hat? Muss jemand GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche
Rundfunkgebühr") zahlen, wenn er zwar Kabelanschluss hat, aber kein
Empfangsgerät? Muss also jemand die PC-GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche
Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") zahlen, wenn er zwar einen
Internetanschluss, aber keinen Computer hat? Oder einen Computer mit integriertem Modem,
jedoch keinen Internetzugang?
Nun mag man sich fragen, warum soll jemand für einen Internetanschluss bezahlen, wenn er ihn
gar nicht nutzt - ist das nicht widersinnig? Aber das ist genau der Punkt: Warum soll jemand
für ein Angebot bezahlen, wenn er es gar nicht nutzt bzw. es bestenfalls dann sporadisch
nutzt, solange es kostenlos ist, zumal es bessere kostenlose Alternativen zu diesem Angebot
gibt? Es ist eine Sache, freiwillig für eine nicht genutzte Leistung etwas zu bezahlen. Und
eine andere Sache, für ein ohne Aufforderung und ohne Auftrag erbrachtes und in Anbetracht
vorhandener Alternativen durchaus verzichtbares Angebot zahlen zu müssen. Die Einforderung
einer finanziellen Leistung ohne adäquate Gegenleistung (und vor allem ohne Auftrag) trägt
stark parasitäre Züge. Sie erinnert an Schutzgelderpressung: "Wenn du mir regelmäßig eine
Gebühr bezahlst, darfst du mein von dir gar nicht benötigtes Angebot nutzen, aber um die
Zahlung kommst du ohnehin nicht umhin." Und doch, darum geht es noch nicht einmal. Es geht
um die Erhebung einer Gebühr für ein fremdes Medium, das man sich zu Eigen gemacht hat in
der Weise, in der es eben jeder tun kann, und das einem dennoch nicht gehört.
Es geht hierbei keineswegs gegen die GEZ-Gebühr
(Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") an sich, mit der ein z.T. qualitativ hochwertiges,
kritisches, objektives und seriöses Programm finanziert wird. Es geht darum, dass es nicht
rechtens sein kann, wenn die Öffentlich-Rechtlichen Deutschlands Zugang zum Internet besteuern.
Man kauft sich keine Laufschuhe, um Auto zu fahren.
Und man wird nicht in die Pflicht genommen werden, KFZ-Steuer zu zahlen, nur weil man sich
Laufschuhe gekauft hat. Das leuchtet ein. Den meisten Menschen jedenfalls. Manchen
allerdings offensichtlich nicht. Warum sollte jemand Onlinegebühren zahlen, um etwas zu
tun, das er mit dem dazu eigens erfundenen und angeschafften Gerät, einem Fernsehempfänger,
in besserer Qualität und ohne Zusatzkosten tun kann? Warum sollte jemand angesichts des
vielfältigen im Internet vorhandenen Informationsangebots Gebühren zahlen für die
Informationen auf den Websites der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender? Viele der dort
gebotenen Informationen kann er an anderer Stelle sogar kostenlos haben. Einschließlich
einer digitalen Programmzeitung. Und wenn
die Sender Informationen über sich ins Netz stellen möchten, sollen sie es tun - wie alle
anderen Unternehmen auf eigene Kosten, die für eine Internetpräsenz nicht unerschwinglich
sind. Darüber hinaus sollten sie den Anstand wahren und sich nicht Rechte anmaßen, die
ihnen gar nicht zustehen.
In Deutschland sieht jeder Bürger im Durchschnitt
über 3 Stunden täglich fern. Nimmt man an, dass Eltern und Kinder auch mal unterschiedliche
Sendungen sehen, kann man zusammen wenigstens 5 Stunden rechnen. Die hierzu verfügbaren
Zahlen variieren etwas. In guter SVCD-Qualität übertragen würde eine Stunde einer
Fernsehsendung ein halbes Gigabyte beanspruchen. Macht pro Haushalt 75 Gigabyte im Monat,
wenn alle Teilnehmer von ihrem durch die Gebührenzahlung erworbenen Recht Gebrauch machen
und von nun an über das Internet fernsehen würden. Unter der Prämisse, dass eine schnelle
DSL-Anbindung mit einer Flatrate vorhanden ist. Wer bisher auf die Flatrate verzichten
konnte oder noch kein DSL hat, muss aufrüsten, will er für die PC-GEZ-Gebühr (Synonym für
"gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") einen Gegenwert
erhalten. Außerdem muss er akzeptieren, dass er aufgrund eingeschränkter Bandbreiten seinen
Internetzugang während des Fernsehgenusses kaum noch zu dessen eigentlichem Zweck wird
nutzen können. Aber auch der Anbieterseite entstehen Kosten. Selbst preiswerte Hoster
verlangen von ihren Kunden noch 50 Cent pro Gigabyte Traffic, erbrachte eine Recherche
mittels Google. Dies bedeutet, dass die den Sendern entstehenden Kosten unter diesen
Voraussetzungen mit rechnerisch 37,50 Euro pro Haushalt und Monat zu veranschlagen sind.
Die neue Gebühr rechnet sich für ARD, ZDF und GEZ also nur, wenn wie bisher kaum jemand von
ihrem Angebot tatsächlich Gebrauch macht. Andernfalls müsste die Gebühr zwangsläufig
angehoben werden - was, wenn sie erst einmal legitimiert ist, auch keine unüberwindbare
Schwierigkeit mehr darstellt. Faktisch wird die Gebühr somit also nicht zu einer Gebühr für
die Nutzung des Senderangebots, sondern zu einer Gebühr für die Nutzung des Internets an
sich. Die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland besteuern das Internet - irrwitzig in
Anbetracht des Umstandes, dass die damit besteuerte Infrastruktur gar nicht die der
Öffentlich-Rechtlichen ist und sie dort nicht mehr Rechte haben als jeder andere
Internetnutzer auf der Welt. Aber wir wissen ja: "Alle Tiere sind gleich"...
Wer Interesse hat, Rundfunksendungen und damit
auch die der öffentlich-rechtlichen Sender zu konsumieren, schafft sich einen zu diesem
Zweck entwickelten und produzierten Rundfunkempfänger an. Wer gerne Fernsehsendungen sieht
und gerne vergleicht, ob die dpa-Meldung von ARD und ZDF
besser ist oder die dpa-Meldung eines Privatsenders, der legt sich einen Fernsehempfänger
zu. So war das bisher. Das war Grundversorgung. Kochsendungen, Nachrichtenmagazine,
Quizsendungen, Reportagen, Schlagerparaden, Seifenopern, Sportsendungen, Talkshows,
Verbraucherjournale, Wirtschaftsjournale, Wissenschaftsmagazine, all das können die
Privaten natürlich nicht in einer vergleichbaren Qualität bieten.
Wenn nun alleine für die Tatsache, dass man über
einen Internetzugang verfügt und dass unter den mittlerweile über 100
Millionen Websites auch die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender vertreten sind,
GEZ-Gebühren (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühren") erhoben werden dürfen, dann
erscheint dies schon fast wie ein Akt staatlicher Willkür, wie man ihn üblicherweise
von einem totalitären System erwarten würde, doch mit Sicherheit nicht in einem modernen
demokratischen Rechtsstaat. Es erscheint wie die staatliche Sanktionierung eines
raffgierigen Systems fern jeder rationalen Rechtfertigbarkeit. Es ist nicht rechtens.
Also unrecht. Und unsinnig obendrein. Die Tatsache, dass die Gebühr vermindert ist,
spielt dabei keine Rolle. Es geht nicht um die Höhe der Gebühr. Es geht um die Frage
nach ihrer Rechtmäßigkeit. Bei einer unrechtmäßig erhobenen Gebühr ist deren Höhe nicht
von Belang. Das Vertrauen der Bürger in eine sinnvolle und gerechte Gesetzgebung wird
durch derartige Maßnahmen auf's Tiefste enttäuscht. Doch das ist offenbar irrelevant,
solange der Rubel rollt. Wenn die Glaubwürdigkeit von Politik, Politikern und
Gesetzgebung hierbei auf der Strecke bleibt, ist der Imageschaden demnach als
Kollateralschaden hinzunehmen? Wer in diesem Land vom 01.01.2007 an das Internet nutzen
möchte oder muss, sei es gewerblich oder privat, muss dafür eine Abgabe an die GEZ zahlen.
Die eigene Homepage ist künftig nicht mehr so preiswert wie bisher, denn es kommen noch
5,52 Euro monatlich als Subventionierung
für die Öffentlich-Rechtlichen hinzu. Ohne die GEZ geht im Internet bald gar nichts mehr.
Das ist die freie Welt - die sinnfreie Welt. Haben Sie einen Laptop mit (W)LAN onboard?
Verbinden Sie Ihren PDA hin und wieder mit Ihrem technisch Internet-tauglichen PC? Aha -
und, schon GEZahlt? Pflichtbewusst einen Computer angeschafft für die Steuererklärung?
Prima, jetzt bekommen Sie es heimGEZahlt. Von den neutralen Öffentlich-Rechtlichen im Rahmen
der sachlich-neutralen Informationsgrundversorgung schon einen (kritischen oder objektiven)
Kommentar bzw. Bericht hierzu gehört? Nein? Wie seltsam.
Eine Gebühr, die pauschal und vor allem willkürlich
erhoben wird, kann nicht auf Verständnis beim Gebührenzahler stoßen. Eine Gebühr oder Steuer,
die einmal per Gesetz festgelegt worden ist, wird bestehen bleiben. Weil einmal
verabschiedete Gesetze erfahrungsgemäß bestehen bleiben. Daher:
W e h r e t d e n A n f ä n g e n !
98% der vom Deutschen Industrie- und
Handelskammertag befragten
Unternehmen planen nicht, PCs und Handys zur Nutzung von Rundfunk zu verwenden. 92% der
Teilnehmer einer Online-Umfrage
stehen einer Rundfunkgebühr für Computer und Handys (Synonym für "gesetzliche
Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") kritisch gegenüber. Dennoch maßen sich
16 Menschen in diesem Land an, als Vertreter des Volkes die von der Mehrheit in der nicht
grundlos seit Jahren bestehenden Diskussion wiederholt und nachdrücklich als unsinnig
analysierte und abgelehnte GEZ-Gebühr für Computer und unscharf definierte neuartige
Empfangsgeräte (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte")
einzuführen. Nämlich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer. Und
behaupten frech, damit den Willen der Mehrheit zu
vertreten. Dreist, unverfroren, unverschämt, überheblich, arrogant, selbstherrlich. Der Umstand,
dass dem Gesetz eine über ein Jahrzehnt währende Diskussion vorangegangen ist, lässt vermuten,
dass man sich der Legitimation dieses Gesetzes wohl nie wirklich sicher gewesen ist. Übrigens,
für das Jahr 2005 betrugen die Einnahmen
der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über 7 Milliarden Euro!
Unser marktwirtschaftliches System zeichnet sich
durch das sogenannte Gebot von Angebot und Nachfrage aus. Und dem müssen sich im gewissem
Maße auch die öffentlich-rechtlichen Sender stellen. Man kann nicht pauschal Geld
verlangen für ein Angebot, für das beim überwiegenden Teil der Bevölkerung keine Nachfrage
besteht und dessen Existenzberechtigung zudem in Zweifel gezogen werden muss. Das Metier
der Sender ist das Senden. Hierfür sind Rundfunk- und Fernsehtechnik entwickelt worden.
Diese sind in nahezu allen Haushalten vorhanden. Damit ist dem Zweck Genüge getan. Man
kann sich nicht einfach überall breit machen und sagen "hier bin ich und weil ich eine
staatliche Lobby habe, müsst ihr nun für mich bezahlen", wenn das "hier" bereits über
Fernseh- und Rundfunktechnik realisiert ist. Technik, die einzig und alleine diesen Zweck
erfüllt. Es muss akzeptiert werden, dass dies und nur dies der Zuständigkeitsbereich der
Sender ist. Sie mögen sich auch im Internet präsentieren, das sei ihnen unbenommen, aber
dann müssen sie dies über akzeptable Geschäftsmodelle finanzieren. Sie können sich nicht
willkürlich in die Telefonschleife einklinken und dann den Anrufer zur Kasse bitten.
Die Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet hat mit ihrer Aufgabe nur sehr
bedingt zu tun.
Eine Reformierung des Rundfunkgebührensystems ist
durchaus indiziert. Doch sie kann sich nicht dadurch ausdrücken, dass nun auch jene Geräte
besteuert werden, die hinsichtlich ihrer primären Funktion gar nicht unter diese
Gebührenverordnung fallen. Die Anpassung des Gebührensystems kann nicht lediglich darin
bestehen, neue Medien zu besteuern.
Die Funktion eines Computers ist zweifellos
vielfältig. Eines aber hat sich bis zum heutigen Tag nicht geändert: Will man ihn zum
Fernsehen oder Radio hören nutzen, so benötigt man dazu eine entsprechende Erweiterung in
Form einer TV- oder Radio-Karte. Punkt. Wer nur Videos bearbeiten will, verwendet eine
Grabber-Karte ohne Tuner. Ein Computer, der nicht über eine TV- oder Radio-Karte verfügt,
ist damit auch nicht geeignet, TV- und Radiosendungen zu empfangen. So wenig wie ein
Toaster und eine Kaffeemaschine. Das Internetangebot der Sender ist auf deren eigenen
Wunsch hin erfolgt und hat mit der Grundversorgung nicht viel zu tun.
Die Nutzung neuer Medien kann und darf sich nicht
darauf beschränken, für sie ein Angebot zu schaffen, über dessen Wert und Nutzen sich
ohnehin streiten ließe. Sie muss bedeuten, Techniken mit allen Möglichkeiten zu nutzen und
nicht nur mit denen, die offenbar wegen der pauschalen Gebühr mehr Gewinn versprechen als
die Vermarktung des tatsächlich vom Konsumenten angeforderten Materials. Wer diese Medien
nutzt, der muss dies dementsprechend auch mit letzter Konsequenz tun. Technisch ist es
schon lange machbar, Programmangebote nur gegen Bezahlung zu liefern ("Pay-per-View") und per Digital
Rights Management zu schützen. Das würde der tatsächlich gegebenen Nachfrage
entgegenkommen und, umgesetzt auch für Rundfunk (Digitalradio/DMB ab 2012) und Fernsehen
(DVB-T), zugleich das Problem des
Schwarzsehens aus der Welt schaffen. Wer sich für die nur im Internet realisierbaren
Zusatzangebote der Sender interessiert (wozu gibt es eigentlich Videotext?), wird gerne
einen Obulus dafür entrichten. Oder für die Angebote gegen Nennung seiner GEZ-Kundennummer
kostenlos freigeschaltet werden.
Um dies umzusetzen, braucht man natürlich Mut.
Doch es ist nicht mehr Mut als der, der beispielsweise nötig wäre, um sein Land vor der
Weltöffentlichkeit zu blamieren, sein Volk für dumm zu verkaufen und das Bild des
Rechtsstaates in Frage zu stellen und der Lächerlichkeit preiszugeben (wir erinnern uns:
Kennzeichen der Demokratie sind sinnvolle Mehrheitsentscheidungen). Warum, wenn es hier
um Recht geht und nicht um Profitgier, wird beispielsweise keine softwareseitige
Filterung akzeptiert? Wer einen Fernseher hat und nur Privatsender oder nur DVDs sieht,
muss bezahlen. Wer einen Internetanschluss nur für Recherche und Kommunikation nutzt, muss
ebenfalls GEZ-Gebühr (Synonym für "gesetzliche Rundfunkgebühr") bezahlen. Man gewinnt
den Eindruck, dies sei das Rechtsempfinden der Öffentlich-Rechtlichen und ihrer Lobby.
Durchaus fragwürdig. Weil ein geringer Prozentsatz der Internetnutzer sporadisch ein
Angebot wahrnimmt, das die Welt nicht braucht, werden 100% der (potentiellen)
Internetnutzer zur Kasse gebeten, um dieses Angebot zu finanzieren. Na, wenn das mal
nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat...
Wo es an mündigen Politikern mangelt, da ist
der mündige Bürger gefragt.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird
Widerstand zur Pflicht! ( ®)
Sinn und Berechtigung der Rundfunkgebühr für
Rundfunk- und Fernsehempfänger werden von den meisten Bürgern sicher nicht in Zweifel
gezogen, sondern finden breite Akzeptanz. Eine Ausweitung durch eine dehnbare Definition
auf ein zweckfremdes Medium, das nicht für die Nutzung von Rundfunk und Fernsehen
etabliert wurde, ist hingegen ausserordentlich fragwürdig. Daher ist es dringend
notwendig, sich gegen dieses absurde Vorhaben zur Wehr zu setzen, ehe es zu spät ist (dass
dies überhaupt notwendig ist, ist schon traurig genug). Dies ist z.B. möglich über den Verwaltungsgerichtsweg. Und über Beschwerden bei den verantwortlichen Politikern.
URLs für Beschwerden an die Ministerpräsidenten der
Länder gegen die Einführung einer Mediengebühr für PCs:
Baden-Württemberg
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Ministerpraesident/95777.html
http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/
http://www.guenther-oettinger.de/
Bayern
http://www.bayern.de/Politik/Staatskanzlei/Ministerpraesident/
http://www.stoiber.de/
Berlin
http://www.klauswowereit.de/
Brandenburg
http://www.brandenburg.de/cms/list.php?page=stk_site_home_site&_siteid=3
http://www.matthias-platzeck.de/
Bremen
http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=2407739&_hauptid=551437&_subid=635661
http://www.jens-boehrnsen.de/
Hamburg
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/senatskanzlei/start.html
http://www.ole-von-beust.de/
Hessen
http://www.stk.hessen.de/
http://www.roland-koch.de/
Mecklenburg-Vorpommern
http://www.mv-regierung.de/cgi-bin/resour?stk/pages/vita.htm
Niedersachsen
http://www.stk.niedersachsen.de/master/C1509494_N14679_L20_D0_I484.html
http://www.christian-wulff.de/
Nordrhein-Westfalen
http://www.juergen-ruettgers.de/
http://ruettgers.cdu-nrw.de/
Rheinland-Pfalz
http://www.stk.rlp.de/stk/broker?uMen=f27700c0-e9c7-d7fa-6d78-75f965297725
http://www.kurt-beck.de/
Saarland
http://www.staatskanzlei.saarland.de/
http://www.cdu-saar.de/content/persons/7748.htm
Sachsen
http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerpraesident/
http://www.georg-milbradt.de/
Sachsen-Anhalt
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=5323
Schleswig-Holstein
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/StK/Information/Ministerpraesident/portraet__carstensen.html
http://www.peter-harry.de/
Thüringen
http://www.thueringen.de/de/politisch/ministerpraesident/vita/
http://www.d-althaus.de/
Auswahl bisheriger Beschwerden gegen die neue Mediengebühr, weitere Informationen:
Rundfunkjuristen, Politiker und die EU-Kommision zum Thema "Internet-Rundfunkgebühr"
Das Internet wird gebührenpflichtig!
Offener Brief an die Ministerpräsidenten
Aufruf gegen PC-GEZ
GEZ-Unsinn
Nein zur PC-Gebühr
Abschaffung der Zwangsgebühren
Nie wieder Rundfunkgebühren
Über Gebühr
Umfrage zu Rundfunkgebühren auf PCs
Der Unsinn der Computergebühr
Rundfunkgebührenzahler.de
PC-Protest
Gebühren-Igel
GEZ-Protest
PC-Gebühr
Gebühren-STOP
Gewerbetreibende gegen GEZ
GEZ-Gebühren für Computer
GEZ - verfassungswidrig?
Klagemöglichkeiten gegen die GEZ-Gebühr
Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat eine Verfassungsbeschwerde angestregt
Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ) setzt als Nachfolger der VRGZ die Verfassungsbeschwerde fort
Widerspruch oder Klage gegen den GEZ-Gebührenbescheid für "neuartige Rundfunkgeräte" wegen Verfassungswidrigkeit
GEZ-Anmeldung "neuartiger Rundfunkgeräte" in Eigeninitiative bei gleichzeitiger Abwehr der Zahlungspflicht
GEZ-Zahlung für "neuartige Rundfunkgeräte" unter Vorbehalt, Widerspruch oder Klage gegen den Gebührenbescheid
BigBrotherAward Lifetime 2003: GEZ
Bitkom fordert niedrigere Rundfunkgebühren
Bitkom: GEZ-Gebühren müssen runter - Medienabgabe für alle
GEZ will Freiberufler und Selbstständige stärker kontrollieren
GEZ will sich Freiberufler und Selbstständige vorknöpfen
GEZ mahnt Bildungsportal wegen falscher Wortwahl ab
GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
IT-Verband erneuert Kritik an geplanter Erweiterung der GEZ-Befugnisse
Bitkom kritisiert GEZ-Pläne
Eine Reform
der Rundfunkfinanzierung wird gefordert von:
Bundesverband Automatenunternehmer (BA)
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW)
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Bundesverband Druck und Medien (BVDM)
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM)
Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT)
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Deutscher Bauernverband (DBV)
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Deutscher Multimedia Verband (DMMV)
Deutscher ReiseVerband (DRV)
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
Hotelverband Deutschland (IHA)
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD)
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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Impressum:
Björn H. Gemein
Alter Postweg 9
54662 Speicher
initiative@gegen-das-abgezocke.de
kampagne@gegen-das-abgezocke.de
Hiermit weise ich darauf hin, dass ich auf den Inhalt der verlinkten Websites keinen Einfluss habe. (30.11.2006)
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